Kursinhalt
Was verlangt das Gesetz?
«Die für den Betrieb verantwortliche Person muss dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden ihrer Tätigkeit entsprechend im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln angewiesen, geschult und überwacht werden». Bereits beim Stellenantritt empfiehlt sich eine erste Schulung. Bei dieser Gelegenheit erfahren die Teilnehmenden die wichtigsten Regeln bezüglich:
- persönliche Hygiene
- Hygiene am Arbeitsplatz/Händehygiene
- Meldepflicht bei Krankheiten
- Organisation der Hygiene-Selbstkontrolle im Betrieb
- Kleidervorschriften
- spezielle, betriebsspezifische Weisungen usw.
Informationen zum Kurstag
Zeit: von 08.45 bis 16.30 Uhr
10. Januar bis 12. Januar 2024
19. August bis 21. August 2024
04. + 05. November und 11. November 2024
mit Marianne Dubs, eidg. dipl. Betriebsausbilderin
CHF 820.00 inkl. Unterlagen
CHF 720.00 für Mitglieder von GastroLuzern, GastroSuisse, LuzernHotels